Wer
"irreguläre Migration" begrenzen will, will offenbar schon
wissen von der Unzulässigkeit von Fluchtgründen, bevor
ein Flüchtling ein Asylgesuch einzureichen in der Lage ist.
Daraus wird ersichtlich, dass es der Politik ganz grundsätzlich
um das Abhalten von Migranten von Europa geht. Zu dieser
flüchtlingspolitischen Räson gehört das Abfertigen von
Flüchtlingen schon an den Außengrenzen der EU oder am besten
gleich in den Herkunftsländern - auch wenn es da noch rechtliche
Bedenken gibt; genauso: mittels Grenzkontrollen und
Schleuserfahndung großzügig darüber hinweggehen, dass jeder, der
Asylbegehren geltend macht, nicht einfach an der Grenze
zurückgewiesen werden dürfte nach gültiger Rechtslage - wo
vorgeschoben wird, es ginge eigentlich um die bösen Schleuser,
die die Elenden wegen ihrer Geldgier zur Flucht verleiten
würden, statt dass das Schleuserwesen seine Grundlage darin hat,
dass Fremde ihren elenden Verhältnissen in ihren Ländern
entkommen wollen.
Die
Maßnahmen gegen "irreguläre Migration" zeugen davon, dass man
hier Anlandende nur materiell schlecht genug behandeln müsse,
sodass das Abschreckende gegen Flüchtlinge so hergestellt werden
soll, dass das Elend, dem Flüchtlinge entfliehen, sich kaum noch
unterscheidet von dem, was diese hierzulande erwartet - wiewohl
Flüchtlinge praktisch mit der miesen Behandlung über
Asylbewerberleistungs- und andere Gesetze im Allgemeinen erst
Bekanntschaft machen dürften, wenn es Ihnen gelungen ist, sich
hier aufzuhalten.
Hier
zwei der Maßnahmen zur möglichst schlechten Behandlung von
Migranten:
Bezahlkarte
statt Bargeld: das mickrige Geld solle nicht dafür missbraucht
werden, dass es in die Herkunftsländer oder an Schleuser
überwiesen werde (wiewohl die sich vor den waghalsigen
Fluchtmanövern auszahlen lassen dürften), wovon selbst
hierzulande kaum größere Sprünge zu machen sind.
Ausweitung
der Frist auf 36 Monate, bis Bezüge in Höhe des Bürgergeldes
möglich sein sollen: gleichgültig dagegen, inwieweit die
Unterschreitung des offiziellen Existenzminimus
(verfassungs-)rechtlich in Ordnung geht.