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Einführung von Kapitaldeckung in die gesetzliche Rentenversicherung- 2022


Die gesetzliche Rente soll um Elemente der Kapitaldeckung bereichert werden.



Sind die Leute schon vor Jahren darauf hingesteuert worden, dass am privaten Zusatzversichern wegen amtlicher Einschnitte bei der gesetzlichen Rente kein Weg vorbeiführe, womit sich den Unwägbarkeiten des Geldanlagewesens auf den Kapitalmärkten ausgesetzt wird, bringen die Ampel-Koalitionäre den Fortschritt aufs Gleis, in die gesetzliche Rentenversicherung selbst ausgerechnet das Prinzip der ‚Kapitaldeckung‘ einzuführen – wie es vorstellig gemacht wird: als Finanzierunghilfe für die Rentenkasse, wenn es ans Auszahlen geht; genauer: für Einhaltung des erbärmlichen Rentenniveaus von 48 Prozent und Vermeidung höheren Renteneintritts, dafür soll absurderweise das als Hilfestellung gelten, was sich auszeichnet durch die bekannten finanzkapitalistischen Unberechenbarkeiten, denen die Anlagen auf den Geldmärkten unterliegen. Gelder, die dem Umkreis des materiell Notwendigen entstammen, also das Gegenteil von überschüssigem Geld darstellen, werden wie Mittel behandelt, die jemand jenseits der profanen Lebensbestreitung übrig hätte; fatal wird dies, wenn die Abhängigkeit von den Konjunkturen auf den Geld-/Kapitalmärkten für die Seite der Auszahlung im Alter entsprechend Verheerendes zeitigt: die Warnung sogar von Verbraucherorganisationen bei grundsätzlichem Plädoyer für die Kapitaldeckung, bei den Anlagestrategien drauf zu achten, dass nicht gleich das Angelegte gleich ganz futsch geht („Streuung“, Aktienfonds statt singulärer Geldzuführung in Aktien), wenn die Kapitalmarktakteure demgemäß ihre Kalkulationen anstellen, geht gerade von der Unsicherheit aus, was aus einem Geld mit der Zweckbestimmung des Wirkens wie Kapital wird, was mit dem Angewiesensein für den Lebensunterhalt im Alter unvereinbar ist. – Natürlich haben die Anhänger der kapitalgedeckten Rente die Vorstellung, dass eine Rentenanstalt mit einem Kapitalstock von etlichen Milliarden wie als institutioneller Anleger ganz anders auf den Kapitalmärkten sich präsentieren könnte: an der absurden Logik, dass sich Gelder für die schlichte Existenzbesorgung und deren Fungieren wie Kapital jedenfalls vom Standpunkt des einzelnen Rentenbeziehers ausschließen, ändert dies nichts.