Steuerpolitik
Stand
Mai 2017
Steuerhinterziehung-Teil
3
Das Spionagekapitel anlaeßlich des Aufkommens Schweizer
Steuer-CDs und ihres Aufkaufs durch dt. Behoerden
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Da machen findige Absauger von Daten ueber Kunden von Schweizer Banken ein lukratives Geschaeft daraus,
dass sie diese deutschen Steuerfahndern gegen Millionen verkaufen - Peanats fuer letztere angesichts der Milliarden
an nachtraeglicher Steuereinziehung bei Steuerfluechtigen, die ihre Gelder in der Schweiz parken, um sie der amtlichen
Geldgier des dt. Fiskus zu entziehen,
Die Auskundschaftung von Daten und deren Weitergabe an Dritte verstoesst aus Schweizer Sicht mindestens gegen
Bankgeheimnis und Datenschutzbestimmungen.
Diese Rechtsbrueche, die ein dt. Staat in gleichgelagerten oder anderen Faellen in seinem Hoheitsgebiet nicht dulden
wuerde, lassen dt. Behoerden im Falle der Schweiz nicht gelten, weil fuer sie ihr Recht auf Verfolgung von "Steuersuen-
dern" auch ueber ihre Landesgrenzen hinweg hoeher rangieren wuerde als Schweizer Gesetze.
Nun versucht der Schweizer Staat mit auch in Deutschland gebraeuchlichen Auslandeinsaetzen von Ermittlern im
Verborgenen der Quellen der Datenabgriffe habhaft zu werden. - Wie lautet das Echo darauf seitens der dt. Politik:
"Spionage unter Freunden - das geht gar nicht!".
Was mit dieser Zurechtweisung einer in allen, weil in Konkurrenz zueinander stehenden Staaten beheimateten Praxis
kundgetan wird, ist die Bekraeftigung dessen, dass der Geltendmachung dt. Rechts in Schweizer Hoheitsgebiet hinein
die Absolution zu erteilen ist und die Schweizer Behoerden alles zu unterlassen haben, was der Durchsetzung von dt.
Anspruechen unter Aushoehlung Schweizer Rechtsbestimmungen Steine in den Weg legt.
Weiteres zum Thema Steuerhinterziehung:
Steuerhinterziehung,
Teil 1 - 2013
Steuerhinterziehung,
Teil 2 - 2014
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