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Der
regierungsseitige Freund der sozial Benachteiligten kehrt den
Drangsalierer von Arbeitslosen heraus
Man erinnere sich: in Absetzung von den wenig menschenfreundlichen Umgangsweisen der Arbeitsbehörden mit den Losern der Marktwirtschaft hatte sich der Sozi im Arbeitsministerium einem Leitbild verschrieben, das ungefähr so lautete, dass man den Erwerbslosen in erster Linie hinsichtlich der Voraussetzungen für irgendwelchen möglichen Arbeitskräftebedarf seitens des Kapitals Unterstützung angedeihen lassen müsse: es ginge so darum, Arbeitslose per Weiterbildung auf den unternehmerischen Bedarf hin zu trimmen; sogar auf die Massen seiner Klientel ohne Berufsabschluss wolle er sich fokussieren. Dabei durfte nie der Hinweis fehlen, dass Mitwirkungspflichten einzufordern seien und ggf. auch unsanft herbeizuadministrieren seien seitens der Arbeitsvermittler.
Ausgangspunkt
war und ist allemal die Verpflichtung auf den Dienst an
den unternehmerischen Bereicherungsschmieden, wofür
der Aufwand in Sachen Instandhaltung der Erwerbslosen
betrieben wird.
Jetzt
kehrt der Heil demonstrativ den Sanktionierer raus:
"hartnäckige" Arbeitsverweigerer müssten damit rechnen, bis
zu 2 Monate ganz ohne den sog. Regelsatz auszukommen, von
dem das schlichte Überleben per Nahrungs- und
Flüssigkeitszufuhr abhängt. Eigentlich hatte ein oberstes
Gericht dem ein Riegel vorgeschoben; der Heil und sein
Ministerium machen sich angeblich eine Hintertür zu nutze,
die das Urteil zulasse.
Auf die rechtspolitische Debatte, ob dies nach juristischen
Kriterien durchhaltbar ist, wird sich hier nicht
eingelassen. Stattdessen drauf aufmerksam gemacht, wie mit
Implementierung und Handhabung des Sanktionsregimes so
deutlich wie nichts wird, wie der schöne Sozialstaat auf
nichts als ein Gewaltverhältnis gründet: die
diversen sozialen Hilfen sind welche in Bezug auf den
feststehenden Zwang, für fremde Interessen seine
Arbeitskraft dreinzugeben; bei den angeblich notorischen
Verweigerern ist die sehr direkte behördliche Gewalt
am Werk: mit der Drohung mit dem Verhungern im Falle
entsprechenden Geldentzugs wird der Wille der Betroffenen
malträtiert, dass nichts als Unterwerfung unter die
arbeitsamtlichen Maßgaben gefordert ist.
Heils Kollege vom Finanzressort lässt ein einziges Lob auf das vorbildliche ministerielle Handeln der Sozialabteilung des Staates verlauten: in etwa so, wie damit sozialpolitischerseits der Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts geleistet werde, sprich: das rigorose Loswerden Arbeitsloser mittels allerlei Schikanen den Staat doch glatt von Kosten des Unterhalts derselben entlastet - so wie es überhaupt die letzte Zielsetzung der sozialen Betreuung von Leuten mit zweifelhafter geschäftsmäßiger Perspektive vom Standpunkt des nationalen Kapitals ist. Der Finanzminister liefert auch gleich die passende ideologische Begleitmusik dazu: mit der gediegenen Erpressung der proletarischen Pechvögel werde die "Akzeptanz des Sozialstaates" im Volk befördert; einerseits ist dies die Lüge, der Staat würde seine Politik zum Wohlgefallen des Volkes verfechten, die ganz eigenen, autonomen Berechnungen des Staates folgt; andererseits: der Herr über die Staatsfinanzen beruft sich auf staatlicherseits im Volk gezüchtete Häßlichkeiten, wie die, der Status von Arbeitslosen würde sich darin zusammenfassen, sich als arbeitsscheues "Gesindel" durchzuschlagen - die gemeine Verkehrung, Leuten, die total abhängig gemacht sind von den ökonomischen Nutzenberechnungen der sog. Arbeitgeber, moralisch eins reinzuwürgen, sich im sozialen Netz einzurichten, auf das die erst mal alternativlos verwiesen sind, wenn ein Geldverdienst den Abhängigen von der marktwirtschaftlichen Unternehmerschaft versagt wird.