24.05.2024 –
Internationaler Haftbefehl gegen Hamas-Führer und Israels
Netanjahu:
Aus juristischem Tatbestand von "Kriegsverbrechen" machen die
Israelis
ein No go, die Unbescholtenheit demokratischer Gewaltexzesse im
Gaza
in Zweifel zu ziehen
Da
bezieht ein internationaler Strafgerichtshof den Vorwurf von
"Kriegsverbrechen" gleichermaßen auf Hamas-Führer wie Israels
Regierungschef, und es schallt aus dem Judenstaat zurück, hier fände
eine ungerechte Gleichmacherei statt, wenn so Israel auf eine Stufe
mit "Terroristen" und deren Gewalttaten gestellt werde. Der härteste
Vorwurf gipfelt in der Aussage, einer weltweiten juristischen
Autorität (immerhin von 124 Nationen anerkannt, wenn auch nicht
durch die USA, Russland, China, Israel) zu attestieren, sie sei
einer der "großen Antisemiten der Moderne" (so Verteidigungsminister
Galant).
Was
ist die Sache: einmal handelt es sich bei der Materie Kriegsrecht,
die da vor Gericht verhandelt wird, schlicht um die Absurdität
dessen, was Staaten im Krieg dürfen und was sie nicht dürfen, und im
letzteren Fall deswegen als Kriegsverbrechen geführt wird. Es ist
folglich als Selbstverständlichkeit unterstellt, dass Staaten den
souveränen Willen anderer Hoheit nicht mehr gelten lassen und
deswegen ihre Zerstörungsmittel gegen den nunmehr als Feind
Eingestuften in Anschlag bringen. Und auf dieser Grundlage, dass
wechselseitiges Gemetzel zum Staatenverkehr dazugehört, hat sich die
Staatengemeinde Regeln in Form eines Kriegsrechts einfallen lassen,
so dass nicht jede Gewalttat als legitimes Mittel der militärischen
Durchsetzung durchgehen soll. So verrückt geht es also in der
bürgerlichen Welt zu, dass sich Staaten einräumen, welche
Kriegsführung für sie in Ordnung geht.
Und
genau darauf hat das Internationale Gericht abgehoben: die Art
und Weise der Kriegsführung hat es bemängelt, im Falle Israel
beispielhaft den gezielten Beschuss von wehrlosen Zivilisten oder
deren Aushungern. Es ist damit auf keinerlei parteiische Festlegung
rekurriert hinsichtlich dessen, was für ein staatliches oder
sub-staatliches Konstrukt als solches hier vorliegt. Dies
beherrschen allerdings die Israelis bestens: als ob das Gericht hier
eine Bewertung dergestalt abgegeben hätte, den Judenstaat als Ganzes
mit der Hamas gleichzusetzen. Umgekehrt spricht daraus das
israelische Dogma von der politischen Unfehlbarkeit des
Gewaltmonsters Israel: dass seine demokratische Verfassung angeblich
dafür bürge, dass nichts Unrechtes vorliege; Kriegsgräuel unter
demokratischen Vorzeichen wären keine, sondern legitimes
"Selbstverteidigungsrecht".
Im
Übrigen: die BRD zweifelt auf ihre Weise die Autorität des
Strafgerichtshofs an; allen Ernstes stellt sie sich wie eine
Rechtsinstanz über das höchste Strafgericht und meint, von dem
Belege für die Kriegsverbrechervorwürfe einfordern zu können; als ob
es nicht zum elementaren juristischen Handwerkszeug gehört, dass man
Beweismittel für die jeweilige Anklage vorweisen könne. Aber diese
arrogante Stellung der BRD verdankt sich natürlich der unbedingten
deutschen Parteinahme für den Judenstaat, wo
Kriegsverbrechervorwürfe dies nicht relativieren dürfen.