Tages-Politik - Analyse und Kritik

 
 



 

24.05.2024 – Internationaler Haftbefehl gegen Hamas-Führer und Israels Netanjahu:


Aus juristischem Tatbestand von "Kriegsverbrechen" machen die Israelis
ein No go, die Unbescholtenheit demokratischer Gewaltexzesse im Gaza
in Zweifel zu ziehen


Da bezieht ein internationaler Strafgerichtshof den Vorwurf von "Kriegsverbrechen" gleichermaßen auf Hamas-Führer wie Israels Regierungschef, und es schallt aus dem Judenstaat zurück, hier fände eine ungerechte Gleichmacherei statt, wenn so Israel auf eine Stufe mit "Terroristen" und deren Gewalttaten gestellt werde. Der härteste Vorwurf gipfelt in der Aussage, einer weltweiten juristischen Autorität (immerhin von 124 Nationen anerkannt, wenn auch nicht durch die USA, Russland, China, Israel) zu attestieren, sie sei einer der "großen Antisemiten der Moderne" (so Verteidigungsminister Galant).

Was ist die Sache: einmal handelt es sich bei der Materie Kriegsrecht, die da vor Gericht verhandelt wird, schlicht um die Absurdität dessen, was Staaten im Krieg dürfen und was sie nicht dürfen, und im letzteren Fall deswegen als Kriegsverbrechen geführt wird. Es ist folglich als Selbstverständlichkeit unterstellt, dass Staaten den souveränen Willen anderer Hoheit nicht mehr gelten lassen und deswegen ihre Zerstörungsmittel gegen den nunmehr als Feind Eingestuften in Anschlag bringen. Und auf dieser Grundlage, dass wechselseitiges Gemetzel zum Staatenverkehr dazugehört, hat sich die Staatengemeinde Regeln in Form eines Kriegsrechts einfallen lassen, so dass nicht jede Gewalttat als legitimes Mittel der militärischen Durchsetzung durchgehen soll. So verrückt geht es also in der bürgerlichen Welt zu, dass sich Staaten einräumen, welche Kriegsführung für sie in Ordnung geht.

Und genau darauf hat das Internationale Gericht abgehoben: die Art und Weise der Kriegsführung hat es bemängelt, im Falle Israel beispielhaft den gezielten Beschuss von wehrlosen Zivilisten oder deren Aushungern. Es ist damit auf keinerlei parteiische Festlegung rekurriert hinsichtlich dessen, was für ein staatliches oder sub-staatliches Konstrukt als solches hier vorliegt. Dies beherrschen allerdings die Israelis bestens: als ob das Gericht hier eine Bewertung dergestalt abgegeben hätte, den Judenstaat als Ganzes mit der Hamas gleichzusetzen. Umgekehrt spricht daraus das israelische Dogma von der politischen Unfehlbarkeit des Gewaltmonsters Israel: dass seine demokratische Verfassung angeblich dafür bürge, dass nichts Unrechtes vorliege; Kriegsgräuel unter demokratischen Vorzeichen wären keine, sondern legitimes "Selbstverteidigungsrecht".

Im Übrigen: die BRD zweifelt auf ihre Weise die Autorität des Strafgerichtshofs an; allen Ernstes stellt sie sich wie eine Rechtsinstanz über das höchste Strafgericht und meint, von dem Belege für die Kriegsverbrechervorwürfe einfordern zu können; als ob es nicht zum elementaren juristischen Handwerkszeug gehört, dass man Beweismittel für die jeweilige Anklage vorweisen könne. Aber diese arrogante Stellung der BRD verdankt sich natürlich der unbedingten deutschen Parteinahme für den Judenstaat, wo Kriegsverbrechervorwürfe dies nicht relativieren dürfen.