26.05.21 –
Kaperung eines Flugzeuges über Belarus wegen "Bombendrohung"
und eines "Terroristen" im Flieger:
Der Westen schnürt den Weißrussen den Flugverkehr ab wegen von ihm
als
unzulässig deklarierten Eingriffs in Flugverkehr seitens
weißrussischer
Behörden/Militär
Werter Herr Präsident Lukaschenko,
Ihr
habt über ein durchsichtiges Manöver (Stopp eines Fliegers wegen
angeblicher Bombendrohung, der eher dem darin sitzenden
Oppositionellen galt) die seit einiger Zeit angesagte Feindschaft
des Westens gegen Euer Belarus beflügelt: sich auf die westlich
inspirierten und im Allgemeinen anerkannten internationalen
Gepflogenheiten bzgl. des Luftverkehrs im Falle eines erklärbaren
nationalen Notstands berufen, die Behauptung von wegen Bombendrohung
von islamistischer Seite als völkerrechtlich gebotenen
Eingriffstatbestand wegen "Rettung von Menschenleben" lanciert,
wiewohl es eigentlich um die Festsetzung eines Oppositionellen ging
- die zugleich ebenso als völkerrechtlich sattelfest gelte, weil der
Zugriff auf als Terroristen Eingestufte das unverzügliche Eingreifen
rechtfertigen würde. Euer Pech ist, dass der Westen Euch jetzt um
die Ohren haut, dass ausschließlich er die
Richtlinienkompetenz darüber beansprucht, was als durchs Völkerrecht
Gedeckte gilt: der definiert einseitig, was als legitime
Eingriffsangelegenheit gilt; wenn der erklärt, wer als
Terrorist geführt wird, gilt es als unabweisbar, als ihm zustehendes
Recht, internationale Haftbefehle auszustellen und per
Interpol die Inkriminierten über den ganzen Globus zu jagen - oder
gleich per gezieltem Todesschuss aus dem Verkehr zu ziehen (wie
seinerzeit im Falle des islamistischen Oberterroristen Bin Laden).