Angeblich sei im Fall Nawalny
Verabreichung eines Nervengiftes nachgewiesen, das nur aus dem
Bereich russischen Militärs stammen könne, und zudem nach
Chemiewaffenkontrollkonvention verboten sei.
Merkel: Giftanschlag sei Verbrechen, um
jemanden (gemeint wohl die Oppositionellen) zum Schweigen zu
bringen.
Welche Botschaft will unsere
amtliche Hetzerin gegen einen fremden Staat wohl vermitteln?
Kritiker des bundesdt. Kapitalismus samt Staat werden nicht gleich
vergiftet. Allerdings kennt man auch hierzulande die
verfassungsrechtlich gebotene Inschachhaltung bis
"Neutralisierung"/Existenzvernichtung (nämlich die Beraubung
beruflicher oder sonstiger Grundlage der Existenz) von
Oppositionellen. Praktische Störungen des nationalen Getriebes
oder auch nur des diesbezüglichen Erscheinungsbildes (s. das
Hochhalten von Flaggen des verflossenen dt. Reiches am
Reichstagsgebäude als Symbolträchtiges für die Kampfansage der
Rechten gegen den hiesigen Staat zugunsten eines neuen braunen
oder braungefärbtes heimatlichen Gefildes am 30.8.20 in Berlin)
werden strafrechtlich verfolgt; praktischer Protest gegen
Einrichtungen und Beschützer dieses Staatswesens wird unschädlich
gemacht.
Weil die Merkel also genauso die
staatliche Abwehr gegen als Staatsfeinde Verdächtige oder Tätige
oder auch nur von national Unzuverlässigen kennt, der Unterschied
von BRD zu Russland folglich eine Frage der Methoden des
Staatsschutzes ist, meint die Merkelsche Verurteilung Russlands
wie von einer Warte des Richters über einen anderen Souverän, in
Sachen Giftanschlag liege eine "Verbrechen" vor, nicht nur den
Anspruch des Hineinregierens in fremde Ländereien, sondern
insistiert gegen diese auf die Zulassung einer von diesen als
staatszersetzend definierten Opposition, die unter den
verfassungsrechtlichen Vorgaben im dt. Landen als unzulässige und
als zu verfolgende dingfest gemacht würde - also mit dem
weltmoralischen Zeigefinger, dass das Umbringen oder
Fast-Umbringen unbedingt zu ächtender Umgang mit Kritikern in
ordentlichen (demokratischen) Nationen sei und dies der Putin sich
ins Stammbuch diktieren zu lassen habe, wird mithin der Fall
Nawalny imperialistisch so instrumentalisiert, dass Russland es
sich gefallen zu lassen habe, wenn Untergraber seines
Nationalwesens kräftig am Wirken sind.
Um Verwechslungen entgegenzutreten,
was nicht gemeint ist: nicht der Anschlag für sich ist hier Anlass
fürs Einschreiten - dass kontrastierte ja geradezu damit, dass
auch lupenreine Demokratien alles andere als zimperlich gegenüber
Oppositionellen sind -, sondern der damit einhergehende
gesundheitliche Schaden des Betroffenen interessiert einzig als
Material einer höher angesiedelten staatlichen Offensive von
Merkel und Co. gegen ein Staatsgebilde im Osten, das zur
Einspannung für dt. nationale Interessen als zu unhandlich, viel
zu wenig nachgiebig gilt - weshalb die Frage verschärfter
Sanktionen sofort wieder auf der Tagesordnung steht.
11.09.20
- Zum Fall Nawalny/Teil 2b:
Die Lügen des Heiko Maas zu seiner
imperialistischen Vorwärtsstrategie gegen Russland
Es handele sich bei der Skandalisierung des Falls Nawalny nicht um
einen „bilateralen Konflikt“, sondern um eine Angelegenheit der
„ganzen internationalen Gemeinschaft“. Im Fall der Bestätigung der
Vergiftung durch die OPCW (die Organisation zur Überwachung des
Verbotes des Einsatzes von Chemiewaffen) müssten die EU, die Nato
und die G7 „eine angemessene und effektive Konsequenz daraus
ziehen“.
Der Maas eröffnet den Frontalangriff Deutschlands gegen Russland,
indem ein Anschlag auf einen russischen Widersacher (mit dessen
behaupteter, wie beweiskräftig aussehender Zuordnung zu russischen
staatlichen Stellen/Geheimdiensten) zum Anlass genommen wird, die
Sorte russische Staatsverfassung überhaupt in Frage zu stellen –
unter Bezugnahme auf die spezielle Art des Umgangs mit
Oppositionellen, wo Maas so geläufig wie nichts ist, dass jeder
Staat seine Gegner mitnichten mit offenen Armen begrüßt, sondern
seinerseits Verfassungsschützer gegen Kritiker in Bewegung setzt.
Der Außenminister der mächtigsten Euro-Nation geht den Russenstaat
deswegen aus viel fundamentaleren Gründen an als wegen der
Behauptung der Vergiftung des Nawalny als außerhalb zivilisierten
Umgangs mit Staatskritikern stehend. Hier wird
Richtlinienkompetenz Deutschlands übers Staatsmachen in Russland
beansprucht, wofür der Maas am liebsten die ganze Erpressungsmacht
der „internationalen Gemeinschaft“ hinter sich wüsste.