Bundesdeutsche
Gesundheitspolitik
ab 2009
Gesundheitspolitische Maßnahmen insbesondere im Bereich Zusatzbeitragswesen
Das
System der Zusatzbeiträge, die einseitig für die Versicherten
anfallen, hat man sich einfallen lassen, um Entlastungen bei den
normalen Beiträgen zu erwirken, also letztlich einen Teil der
Kostenlast unter dem Titel "Lohnnebenkosten" für die nationale
Wirtschaft zu reduzieren - und damit zugleich das
gesundheitspolitisch Gebotene finanziell sicherzustellen.
Bis 2007 galten Zusatzbeiträge, die in Abhängigkeit vom Einkommen
erhoben wurden, die nicht über 1% der Einkünfte hinausgehen
sollten.
2011
wurden diese durch einkommensunabhängige Zusatzbeiträge
(absolute statt prozentuale, auf Einkommen bezogene Beträge)
abgelöst (sog. kleine Kopfpauschale). Im Falle von über 2% des
Einkommens hinausgehend trat der sog. Sozialausgleich in
Kraft, mit dem eine Grenze bei der finanziellen Zumutbarkeit
gesetzt wurde angesichts der ärmlichen Masseneinkommen
Lohnabhängiger.
Der Extrabeitrag von 0,9%, eingeführt in 2005, wurde wieder aufgehoben; alle Ausgabensteigerungen der Kassen sollten über die Zusatzbeiträge aufgefangen werden.
Die in Annäherung an die Kopfpauschale ab 2011 geltenden Zusatzbeiträge wurden seinerzeit begründet mit anhaltenden Krankenkassendefiziten, auch ausgedrückt als "Instabilität auf der Einnahmeseite" (Sprech der gelb-schwarzen Koalition aus 2010) aufgrund "Schwankungen der Beschäftigungslage und der Konjunktur", die eben nicht über die gängigen Beiträge und deren "wirtschaftsschädliche" Steigerung angegangen werden sollten.
Kaum loben die öffentlichen Gesundheitsmanager die Zusatzbeiträge auch in der Form der kleinen Kopfpauschale als Instrument für sparsame Bewirtschaftung des Gesundheitssektors, vollziehen sie in 2015 eine Wende und gehen erneut auf einkommensabhängige Extra-Beiträge über, wobei der Sozialausgleich wegfallen sollte. - Ohne dies weiter auszuführen: Hintergrund für die Änderung sollen "Verwerfungen in der Wettbewerbsordnung", "Dominanz des Preiswettbewerbs" zu Lasten des Wettbewerbs über "Qualitätsverbesserung" gewesen sein; die gesundheitspolitischen Absichten, die lt. Gesetzgeber an einer Stelle aufzugehen scheinen, ziehen an anderer Stelle staatlich Unerwünschtes nach sich; also wird an dem Zirkel weitergedreht, die Stellschrauben anders zu justieren, bis sich von Neuem eine Lage einstellt, bei der sich für den Gesundheitsaufseher einiges nicht zusammenfügt:
Mit
der Rückkehr zu einkommensabhängigen Zusatzbeiträgen hätten sich
wieder "Ungleichgewichte" ergeben: unterschiedliche
Einnahmesituation der Kassen aufgrund differierender Einkommen und
wie diese sich auf die Kassenmitglieder verteilen, lassen die
schon früher monierten "Verzerrungen" des Wettbewerbs und anderes
befürchten, weshalb zur Gegensteuerung ein ‚Einkommensausgleich‘
nötig wäre.