Eine
neue Reform im Gesundheitswesen/Gesetzliche
Krankenversicherung (GKV):
GKV-Finanzstabilisierungsgesetz 2022/23
Der
Bundesgesundheitsminister will eine Reform der Finanzen der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf den Weg bringen, und
zwar mit Verweis auf ein Krankenkassendefizit von 17 Mrd. Euro in
1922. Bemerkenswert ist, wie das Erfordernis der Reform bzw. deren
Ausgestaltung in Zusammenhang mit einer diagnostizierten
Krisensituation gestellt wird; speziell geht es um die Wirkungen
von Ukraine- und Wirtschaftskrieg in Form von hohen
Inflationsraten. Wegen der außerordentlich gestiegenen Kosten der
Lebenshaltung hat Lauterbach ein Einsehen und stellt es als
großartige Rücksichtnahme auf die Gebeutelten der Nation dar, wenn
er nur „maßvolle“ Steigerung der Zusatzbeiträge von
voraussichtlich 0,3 Prozent in Aussicht stellt.*)
Ein Zugeständnis soll es ebenso sein, dass Leistungskürzungen
nicht vorgesehen seien – allerdings das Eingeständnis, dass die im
Prinzip durchaus Bestandteil des ministeriellen Instrumentenkasten
zur „Finanzstabilisierung“ sind, nur eben derzeit nicht.
Lauterbach
stellt extra heraus, dass die Beitragszahler nicht allein für die
Finanzstabilisierung herangezogen würden; es ginge um Verteilung
auf mehrere Schultern: Kürzung von Zahnarzthonoraren, Gewährung
von mehr Rabatten bzw. Abschlägen der Hersteller bzw. Apotheker
auf Medikamente – um nur einige Maßnahmen zu nennen. Allerdings
machen sich höchst unterschiedliche Stellungen der Akteure im
Gesundheitswesen bemerkbar: Hersteller, Apotheker, Ärzte zeichnet
schließlich fürstliche Dotierungen aus als Form der Bereicherung
an dem Krankenbeitragswesen aus, wovon Abstriche die nicht im
Mindestens wehtun. Für Durchschnittsversicherte sind
Normalbeiträge und Zusatzbeiträge Abzüge von ohnehin ärmlichen
Einkommen.
Einzelheiten
der Finanzreform der GKV können nachgelesen werden auf:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/gkv-stabilisierung-finanzen-2065884
Es wird der Fokus drauf gelegt, dass es kein Einnahme-, sondern
Ausgabeproblem bei de GKV gäbe. Hier wird angespielt auf die
Tradition unter der Agenda 2010 und fortwirkend: nur keine
Anhebung der Hauptbeiträge als Kostenfaktor für die
Kapitalwirtschaft. Also wird sich entscheidend den Ausgaben und
deren Struktur zugewendet, bezogen darauf die Verantwortlichen des
Gesundheitswesen wieder eine größere Reform anzupacken vorhaben.
Dem eigentlich zu teuren Gesundheitssystem müsse mal wieder
effizienter zu Leibe gerückt werden, was sich im Amtsdeutsch so
anhört, dass (erneut) grundlegender „Strukturwandel“ hermüsse, um
die Kosten in den Griff zu kriegen. Das ist schon jetzt absehbar:
an jeder wer weiß wie fundamentalen Reformiererei entdecken die
Gesundheitspolitiker wiederholt Entgleisungen, die ihre schönen
Reformabsichten konterkarieren, sodass der nächste Zirkel des
Herumdokterns am System eingeleitet wird – dahingestellt, welche
neue/andere Lasten an der einen oder anderen Stelle den
Patienten/Versicherten drohen.
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*)„...Gerade in Krisenzeiten geben die Sozialsysteme der Bevölkerung Sicherheit. Wir haben ein sehr großes Defizit in der Krankenversicherung vorgefunden. Und wir haben eine schwierige Krise aufgrund des katastrophalen Krieges in der Ukraine. Deshalb müssen mit der Reform alle Beteiligten einen Beitrag zur kurzfristigen Stabilisierung leisten...“
Karl Lauterbach nach: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/gkv-stabilisierung-finanzen-2065884