Zu den Pflegestärkungsgesetzen und dem
Sofortprogramm Pflege 2018
Inzwischen soll es 3 bis 4 sog. Pflegestärkungsgesetze geben.
Man wird anlässlich sog. Pflegestärkungsgesetze bekannt gemacht über das angeblich großartige Leistungsspektrum in Sachen Pflege:
Sei es zu den Pflegesätzen, Ausdehnung sog. Betreuungsleistungen, neuen Pflegebegriff (statt körperlicher Unterstützungsbedarf vorhandene Selbständigkeit als Kriterium), Einführung von Pflegegraden (Einstufungen gemäß des Ausmaßes des selbständigen Äußerungs-/Betätigungsvermögens) statt Pflegestufen oder zur erhöhten pflegepolitischen Berücksichtigung/Wertschätzung von Demenzkranken.
Vor lauter Lob darüber, aber auch pflegeimmanenter Kritik über noch Unzureichendes in Sachen Pflegeleistungen gerät aus dem Blick, welche verheerende Diagnose über die Gesundheitslage von Volksteilen damit geliefert wird: nämlich bei signifikanten Teilen die nachhaltige Zerstörung von Physis und Geist. Dies allerdings nicht von Natur oder des Alterns herrührend, sondern herkommend aus den gesellschaftlichen Benutzungsverhältnissen hiesiger marktwirtschaftlicher Wirtschaftsweise - und v.a.: auch die neueren gesundheitspolitischen Einsätze an der Pflegefront bezeugen das Affirmative der Betreuung bleibenden und zunehmenden Pflegeelends; dessen Abschaffung mit dem seiner Gründe steht garantiert nicht an.
Da hat sich also ein CDU-Gesundheitsminister Spahn aufgemacht, mit einem Sofortprogramm Pflege im Rahmen der Pflegestärkungsgesetze mehr für die Ausstattung mit Pflegekräften, besseren Verteilungsschlüssel usw. zu tun.
Wie dies praktisch aussieht und deshalb auch die pflegepolitischen Besserwisser auf den Plan ruft, verkündet der Spahn großspurig wie folgt:
„13.000 Pflegekräfte mehr - Unterstützung für jede stationäre Pflegeeinrichtung. Jede vollstationäre Altenpflegeeinrichtung in Deutschland soll im Rahmen des Sofortprogramms profitieren. Einrichtungen bis zu 40 Bewohnern erhalten eine halbe Pflegestelle, Einrichtungen mit 41 bis 80 Bewohnern eine Pflegestelle, Einrichtungen mit 81 bis 120 Bewohnern eineinhalb und Einrichtungen mit mehr als 120 Bewohnern zwei Pflegestellen zusätzlich...“[1]
Bei Pflegekritikern, die nichts als den affirmativen Gesichtspunkt „ordentlicher“ Umsorgung gegen unzureichende Leistungen des Gesetzgebers geltend machen, bezeugen die Ignoranz dessen, welche Stellung der Staat schon immer zu den Pflegebedürftigen einnimmt: wo die Räson der bürgerlichen Hoheit zuvörderst davon bestimmt ist, wie alles der Vermehrung des nationalen Reichtums subsumiert ist, sind Kosten für absolut nicht mehr Brauchbare restlos unnützer Art. Der Staat kalkuliert deswegen die Aufwendungen für die Pflege so karg, wie die von ihm praktisch so definierte Entsorgung der Pflegefälle gebietet, die dem Grundsatz der gnädigen Zubilligung eines Lebensrechts, aber nicht weiter störender Masse gehorcht.
Es soll allerdings nicht geleugnet werden, dass der Staat durchaus einschreitet, wenn ihm die Personalbewirtschaftung der stationären Einrichtungen an Rigorosität überhandnimmt:
„Zur Verbesserung der Personalausstattung in Krankenhäusern sowie der Gewährleistung von Patientensicherheit in der pflegerischen Patientenversorgung wird berechnet, wie das Verhältnis von eingesetztem Pflegepersonal zum individuellen Pflegeaufwand eines Krankenhauses ist. Dies gibt einen Aufschluss darüber, ob eine Klinik, gemessen am Pflegeaufwand, viel oder wenig Personal einsetzt. Krankenhäuser dürfen dabei einen noch festzulegenden Wert nicht unterschreiten...“[2]
Dem Konstruktionsprinzip der „sozialen Sicherungssysteme“ folgend lässt der pflegepolitische Oberaufseher die Kosten für die Betreuung des körperlichen oder geistigen Verfalls der Betroffenen, der ihnen von den staatlich anerkannten unternehmerischen Ausnutzern ihrer Lebenskräfte beigebracht worden ist, aus ihren im Allgemeinen armseligen Einkommen bestreiten über ein Pflegeversicherungswesen.
Die wie immer beschränkten Mehrleistungen bedeutet für die aktiv Beschäftigten mehr Einkommensabzug über höheren Pflegebeitrag, also gesteigerte Verarmung, worüber die aktuellen Pflegefälle oder später ihr eigenes Pflegeelend gehändelt werden bzw. wird. Zugleich sollen natürlich zur Deckelung der sog. Lohnnebenkosten die Beiträge entsprechend gedeckelt werden. Dem tragen Pflegekassen auch darüber Rechnung, dass die bei stationärer Unterbringung zu veranzuschlagenden Pflegesätze demgemäß knapp gehalten werden und den Heiminsassen ein Teil der Restkosten und Mehrkosten durch die schönen Mehrleistungen aufgehalst werden - normalerweise: was des Spahns Sofortprogramm betrifft, sollen die Pflegebedürftigen dadurch nicht belastet werden; stattdessen ist eine Art Umverteilung zwischen Kranken- und Pflegekassen vorgesehen:
„Zur Finanzierung zahlt die GKV jährlich pauschal einen Betrag an den Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung. Hierzu erhebt der GKV-SV bei den Krankenkassen eine Umlage pro Versicherten...“[3]
Gleichwohl ist zum 1.1.19 die Anhebung des Pflegebeitrags um 0,5 Prozent beschlossene Sache nach des Spahns Leitsatz: wenn ihr bessere Leistungen für die Verwaltung eures Pflegeelends wollt, dann müssen wir Staat euch entsprechend mehr finanziell mästen; also wie gehabter Zynismus: die Armen haben aufzukommen dafür, dass ihre Gesundheit unwiderruflich durch die ausgiebige Benutzung ihrer Lebenskräfte durch marktwirtschaftliche Unternehmer draufgeht.
Zugleich macht der Gesundheitsminister auf soziale Ader: die Kassen würden auf Milliarden Beitragsüberschüssen sitzen, wovon diese einen Teil durch geringeren Zusatzbeitrag wieder zurückgeben sollen. Dies liegt ganz in der Logik der pfleglichen Behandlung der Lieblingsbürger der Nation: für untragbar erklärte Posten der unternehmerischen Kostenrechnungen figurieren unter unerträgliche Lohnnnebenkosten; wenn aber die Gewinnbilanzen derart boomen, dass die schönen akkumulierten Beiträge bei den Kassen sich bloß als Geldschatz auftürmen statt irgendwelchen kostenmäßig zu Buche schlagenden gesundheitspolitischen Notwendigkeiten zugeführt zu werden, dann kann man auch mal ein Weniger an Beitragsbelastung den Versicherten zugute kommen lassen. – Wo der Spahn bloß etwas gegen ein aus oben genanntem Grunde Übermaß an Überschüssen hat, gab und gibt es Stimmen ausgerechnet aus dem politischen Lager der den Armen eher Zugewandten, die den zu mehreren Milliarden zählenden Kassenschatz wie einen Besitzstand der Krankenorganisationen behandeln nach der Devise: wenn schon an der Quelle konfisziert wird, zählen keinerlei die Versicherten irgendwie entlastende Gesichtspunkte, sondern ausschließlich das Verwendungsinteresse der Krankenkassen – wozu die Begründung nachgereicht wird, dass die Vorsorge für wieder schlechtere finanzielle Zeiten gebiete, dass die Kassen auf dem massigen Geldpolster sitzen bleiben müssten.
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[1]Vgl. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/sofortprogramm-pflege.html
[2] Ebenda
[3] Ebenda
Inzwischen soll es 3 bis 4 sog. Pflegestärkungsgesetze geben.
Man wird anlässlich sog. Pflegestärkungsgesetze bekannt gemacht über das angeblich großartige Leistungsspektrum in Sachen Pflege:
Sei es zu den Pflegesätzen, Ausdehnung sog. Betreuungsleistungen, neuen Pflegebegriff (statt körperlicher Unterstützungsbedarf vorhandene Selbständigkeit als Kriterium), Einführung von Pflegegraden (Einstufungen gemäß des Ausmaßes des selbständigen Äußerungs-/Betätigungsvermögens) statt Pflegestufen oder zur erhöhten pflegepolitischen Berücksichtigung/Wertschätzung von Demenzkranken.
Vor lauter Lob darüber, aber auch pflegeimmanenter Kritik über noch Unzureichendes in Sachen Pflegeleistungen gerät aus dem Blick, welche verheerende Diagnose über die Gesundheitslage von Volksteilen damit geliefert wird: nämlich bei signifikanten Teilen die nachhaltige Zerstörung von Physis und Geist. Dies allerdings nicht von Natur oder des Alterns herrührend, sondern herkommend aus den gesellschaftlichen Benutzungsverhältnissen hiesiger marktwirtschaftlicher Wirtschaftsweise - und v.a.: auch die neueren gesundheitspolitischen Einsätze an der Pflegefront bezeugen das Affirmative der Betreuung bleibenden und zunehmenden Pflegeelends; dessen Abschaffung mit dem seiner Gründe steht garantiert nicht an.
Da hat sich also ein CDU-Gesundheitsminister Spahn aufgemacht, mit einem Sofortprogramm Pflege im Rahmen der Pflegestärkungsgesetze mehr für die Ausstattung mit Pflegekräften, besseren Verteilungsschlüssel usw. zu tun.
Wie dies praktisch aussieht und deshalb auch die pflegepolitischen Besserwisser auf den Plan ruft, verkündet der Spahn großspurig wie folgt:
„13.000 Pflegekräfte mehr - Unterstützung für jede stationäre Pflegeeinrichtung. Jede vollstationäre Altenpflegeeinrichtung in Deutschland soll im Rahmen des Sofortprogramms profitieren. Einrichtungen bis zu 40 Bewohnern erhalten eine halbe Pflegestelle, Einrichtungen mit 41 bis 80 Bewohnern eine Pflegestelle, Einrichtungen mit 81 bis 120 Bewohnern eineinhalb und Einrichtungen mit mehr als 120 Bewohnern zwei Pflegestellen zusätzlich...“[1]
Bei Pflegekritikern, die nichts als den affirmativen Gesichtspunkt „ordentlicher“ Umsorgung gegen unzureichende Leistungen des Gesetzgebers geltend machen, bezeugen die Ignoranz dessen, welche Stellung der Staat schon immer zu den Pflegebedürftigen einnimmt: wo die Räson der bürgerlichen Hoheit zuvörderst davon bestimmt ist, wie alles der Vermehrung des nationalen Reichtums subsumiert ist, sind Kosten für absolut nicht mehr Brauchbare restlos unnützer Art. Der Staat kalkuliert deswegen die Aufwendungen für die Pflege so karg, wie die von ihm praktisch so definierte Entsorgung der Pflegefälle gebietet, die dem Grundsatz der gnädigen Zubilligung eines Lebensrechts, aber nicht weiter störender Masse gehorcht.
Es soll allerdings nicht geleugnet werden, dass der Staat durchaus einschreitet, wenn ihm die Personalbewirtschaftung der stationären Einrichtungen an Rigorosität überhandnimmt:
„Zur Verbesserung der Personalausstattung in Krankenhäusern sowie der Gewährleistung von Patientensicherheit in der pflegerischen Patientenversorgung wird berechnet, wie das Verhältnis von eingesetztem Pflegepersonal zum individuellen Pflegeaufwand eines Krankenhauses ist. Dies gibt einen Aufschluss darüber, ob eine Klinik, gemessen am Pflegeaufwand, viel oder wenig Personal einsetzt. Krankenhäuser dürfen dabei einen noch festzulegenden Wert nicht unterschreiten...“[2]
Dem Konstruktionsprinzip der „sozialen Sicherungssysteme“ folgend lässt der pflegepolitische Oberaufseher die Kosten für die Betreuung des körperlichen oder geistigen Verfalls der Betroffenen, der ihnen von den staatlich anerkannten unternehmerischen Ausnutzern ihrer Lebenskräfte beigebracht worden ist, aus ihren im Allgemeinen armseligen Einkommen bestreiten über ein Pflegeversicherungswesen.
Die wie immer beschränkten Mehrleistungen bedeutet für die aktiv Beschäftigten mehr Einkommensabzug über höheren Pflegebeitrag, also gesteigerte Verarmung, worüber die aktuellen Pflegefälle oder später ihr eigenes Pflegeelend gehändelt werden bzw. wird. Zugleich sollen natürlich zur Deckelung der sog. Lohnnebenkosten die Beiträge entsprechend gedeckelt werden. Dem tragen Pflegekassen auch darüber Rechnung, dass die bei stationärer Unterbringung zu veranzuschlagenden Pflegesätze demgemäß knapp gehalten werden und den Heiminsassen ein Teil der Restkosten und Mehrkosten durch die schönen Mehrleistungen aufgehalst werden - normalerweise: was des Spahns Sofortprogramm betrifft, sollen die Pflegebedürftigen dadurch nicht belastet werden; stattdessen ist eine Art Umverteilung zwischen Kranken- und Pflegekassen vorgesehen:
„Zur Finanzierung zahlt die GKV jährlich pauschal einen Betrag an den Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung. Hierzu erhebt der GKV-SV bei den Krankenkassen eine Umlage pro Versicherten...“[3]
Gleichwohl ist zum 1.1.19 die Anhebung des Pflegebeitrags um 0,5 Prozent beschlossene Sache nach des Spahns Leitsatz: wenn ihr bessere Leistungen für die Verwaltung eures Pflegeelends wollt, dann müssen wir Staat euch entsprechend mehr finanziell mästen; also wie gehabter Zynismus: die Armen haben aufzukommen dafür, dass ihre Gesundheit unwiderruflich durch die ausgiebige Benutzung ihrer Lebenskräfte durch marktwirtschaftliche Unternehmer draufgeht.
Zugleich macht der Gesundheitsminister auf soziale Ader: die Kassen würden auf Milliarden Beitragsüberschüssen sitzen, wovon diese einen Teil durch geringeren Zusatzbeitrag wieder zurückgeben sollen. Dies liegt ganz in der Logik der pfleglichen Behandlung der Lieblingsbürger der Nation: für untragbar erklärte Posten der unternehmerischen Kostenrechnungen figurieren unter unerträgliche Lohnnnebenkosten; wenn aber die Gewinnbilanzen derart boomen, dass die schönen akkumulierten Beiträge bei den Kassen sich bloß als Geldschatz auftürmen statt irgendwelchen kostenmäßig zu Buche schlagenden gesundheitspolitischen Notwendigkeiten zugeführt zu werden, dann kann man auch mal ein Weniger an Beitragsbelastung den Versicherten zugute kommen lassen. – Wo der Spahn bloß etwas gegen ein aus oben genanntem Grunde Übermaß an Überschüssen hat, gab und gibt es Stimmen ausgerechnet aus dem politischen Lager der den Armen eher Zugewandten, die den zu mehreren Milliarden zählenden Kassenschatz wie einen Besitzstand der Krankenorganisationen behandeln nach der Devise: wenn schon an der Quelle konfisziert wird, zählen keinerlei die Versicherten irgendwie entlastende Gesichtspunkte, sondern ausschließlich das Verwendungsinteresse der Krankenkassen – wozu die Begründung nachgereicht wird, dass die Vorsorge für wieder schlechtere finanzielle Zeiten gebiete, dass die Kassen auf dem massigen Geldpolster sitzen bleiben müssten.
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[1]Vgl. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/sofortprogramm-pflege.html
[2] Ebenda
[3] Ebenda