Tages-Politik - Analyse und Kritik

 
 











 

16.08.22 – Zum Daueraufreger „Diskriminierung“:


Zu einer verkehrten Werte-Debatte 2022 – am Beispiel der Arbeitswelt

 
1.
Jahresbericht zu Diskriminierung
Die neue Anti-Diskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung Ataman nennt es
alarmierend, wenn fast 6000 Fälle von Diskriminierung gemeldet wurden
(das ist die Dame, der selber vor ihrer Berufung diskriminierende Äußerungen
angelastet wurden – kaum im Amt, weiß sie offenbar, wo es langgeht, wie man
die Fahne der Anti-Diskriminierung von höchster Stelle aus hochzuhalten hat)

2.
Sendung „Campus und Karriere“/DLF v. 16.8.22
Eine Wissenschaftlerin von Uni Hohenheim gibt zum Besten:
Neben direkter Diskriminierung zeige sich diese auch indirekt, z.B. durch Stellenan-
gebotstexte wie: suchen junge, dynamische Mitarbeiter; durch diese Sprachregelung
zeige sich Exklusion von Alten.
Aber auch Nachteile dadurch für Betriebe: Ältere würde weniger Neigung aufbringen,
ihr Wissen mit Jüngeren zu teilen. Betriebe würden durch einseitigen Fokus auf Jüngere
 sich selbst schaden: Verzicht auf die Erfahrungen der Alten; vor dem Hintergrund
des Fachkräftemangels käme es auch auf die Älteren an.


Es macht mal wieder die Runde, dass Diskriminierung fortgesetzt registriert wird, weil die Verhältnisse, mit denen allerlei Formen von Gehässigkeiten wachsen und gedeihen, in Kraft bleiben, wenn man sich gesetzlich/rechtlich daranmacht, gegen das anzurennen, was als Benachteiligung/Herabwürdigung gefasst wird.

Dem Verkehrten in Sachen Anti-Diskriminierung soll anhand der Vorkommnisse in der Arbeitswelt nachgegangen werden.

Die Welt der Lohnarbeit unter dem Gesichtspunkt der Diskriminierung, übersetzt: Benachteiligung durch unterschiedliche Behandlung, zu begutachten trennt sich einerseits von den reellen Kalkulationen marktwirtschaftlicher Betriebe, bezieht sich andererseits die betriebswirtschaftliche Materie betreffend in einem idealeren Sinn auf diese – womit dem wirklichen Gehalt nach die Unternehmensrechnungen selber unkritisiert gelassen werden.

Der Spruch, Firma sucht junge, dynamische Bewerber, bekundet ein handfestes ökonomisches Interesse, nämlich an der Leistungsfähigkeit der Bewerber bzgl. der Wertschöpfung der Betriebe, um die es denen entscheidend geht – während bei Älteren einiges an Verbrauchsspuren in Bezug auf deren Arbeitsvermögen moniert wird, und zwar aufgrund der schon gelaufenen intensiven und extensiven unternehmerischen Benutzung von denen (ein kapitalistisch herbeigeführtes Resultat steht also der weiteren zuverlässigen Verwendung für die betriebliche Plusmacherei im Wege, was einiges über die ‚Rationalität‘ dieser Wirtschaftsweise aussagt: Arbeiten geht da so, dass dies den gesundheitlichen Verschleiß bis Ruin einschließt). Hier Diskriminierung entdecken zu wollen, ist einerseits ein sachfremdes Beurteilungskriterium: dies will die unterschiedliche Behandlung von Jungen und Alten in prinzipiellerer Hinsicht als Verstoß, eben gegen höhere Grundsätze brandmarken. Dass verschieden behandelt werde als Anwurf für sich, ist erst mal die Verabschiedung von der objektiven Kennzeichnung des in Rede stehenden Sachverhalts; es ist dann abgehakt, als was und wofür kapitalistische Betriebe „Mitarbeiter“ gebrauchen wollen, wenn hauptsächlich interessiert, ob dabei Benachteiligung stattfindet. Umgekehrt: weil die marktwirtschaftlichen Entscheidungsträger das Kriterium der Gleichbehandlung von ihrem Interesse der Geldvermehrung und dem, wie sich die Leute darin einfügen sollen, gar nicht kennen wollen, kommen Diskriminierungsgegner darauf, Anti-Diskriminierung und Unternehmerinteresse miteinander zu versöhnen: letzterem die Älteren darüber schmackhaft machen, dass den Betrieben der „Erfahrungsschatz“ der Älteren verlorenginge, wenn die mehr oder weniger rigoros ausgesondert würden; nicht zuletzt der Fachkräftemangel sollte für Unternehmer Anhalt genug sein, vermehrt auf die Alten zu setzen. – Wenn letzteres den Firmen überhaupt einleuchtet, dann gewiss nicht als Freunde von Antidiskriminierung, sondern schlicht wegen des unternehmerischen Benutzungsinteresses, Zuarbeit der Alten für den betrieblichen Reichtum.