Tages-Politik - Analyse und Kritik

 
 











 

07.03.23 –  Zum Equal Pay Day:

 

So geht das verbreitete Desinteresse an den kapitalistischen Be-
nutzungsverhältnissen:

Bezahlung von Lohnwerkern oder Führungskraft als Gerechtigkeits-
frage (modern: Gender Gap)


Die ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern steht einen Tag lang, am 7.3.23, im Fokus der Öffentlichkeit qua Widmung eines kalendarischen Denkmals: Equal Pay Day.

Man erhält folgende aufschlussreiche Infos: branchenübergreifend würden Frauen an 18 Prozent weniger verdienen, im Falle gleichartiger Tätigkeit immerhin noch 7 Prozent weniger. Was solche Lohn-/Gehaltsdifferenzen mit der Geldrechnungen derjenigen zu tun haben, die als Arbeitgeber offenbar Unterschiede zwischen den Geschlechtern aufmachen hinsichtlich der ökonomischen Nützlichkeit von Frauen und Männern genau für ihr Bereicherungsinteresse (wenn man einmal den Blick hauptsächlich auf die entscheidenden marktwirtschaftlichen Akteure der gleichnamigen Wirtschaftsweise lenkt), ist gar erst Thema, sondern kommt in der Verwandlung unter einem höheren Gesichtspunkt, der Lohn-/Gehalts-Gerechtigkeit, vor. Damit ist abgesegnet, wofür gleiche Bezahlung gefordert wird: bei Minderbemittelten, ob Frau oder Mann, ist außer Diskussion, abgehakt, wie die als nützliche Werkzeuge für fremdes Interesse, nämlich als Erarbeiter für den Gewinn von Unternehmern eingeplant sind. Also: Ausbeutung geht in Ordnung, wenn auch die Frauen sich für gleichen Sold im Dienst am Kapital krummlegen. Ähnliches gilt für die abweichenden Entlohnungen auf den Führungsetagen: soll sich da etwa Zufriedenheit einstellen, wenn auch Frauen mit gleicher Bezahlung wie ihre männlichen Kollegen das Kommando über die Herauswirtschaftung des Profits aus der (Über-)Arbeit der Masse der Eigentumslosen führen dürfen?!

Die offiziellen Begründungen für das, was sich modern Gender Gap nennt, sind fast durchgehend tautologisch: die geringere Dotierung von Frauen in ihrem Job liege daran, dass Frauen oft in geringer bezahlten Bereichen zu finden seien oder im selben Job weniger verdienten (ARD-Text v. 7.3.23); also das Erhellende: die Lohnlücke, also dass Frauen auf weniger Geld kämen, erkläre sich mit dem selbigen, dass sie eben weniger verdienten.

Ein vage Andeutung über die Natur eines geschäftlichen Interesses, das die Lohnlücke herstellt, ist der Hinweis, dass Frauen nicht zuverlässig oder diskontinuierlich als Arbeitskraft zur Verfügung stünden, nämlich wenn und weil  Kinderkriegen und –Aufzucht anstehen. Eine Ungleichbehandlung erfolge entlang einer Einstufung in Sachen verlässlicher Bedienung der Bereicherungsräson von Unternehmern. Bezeichnenderweise wird die als eingeschränkt bewertete geschäftliche Nützlichkeit von Frauen auf Umstände gegründet, die gar nicht in dem liegen, wie sich Frauen genauso wie Männer in der unternehmensseitig aufoktroyierten Arbeitshetze aufreiben müssen, damit das Verhältnis von Lohnkost und geschaffenen Produktenwert fürs Kapital möglichst günstig ausfällt, sondern es werden Faktoren außerhalb des eigentlichen Lohnarbeitsverhältnisses herangezogen, die gegen die Gleichwertigkeit der Lohnwerkerei von Frauen mit denen von Männer sprechen würden: die kinder- oder familienbedingt möglichen Unterbrechungen der Dienstbarkeit am Kapitalüberschuss über ein durchschnittliches Arbeitsleben hinweg bilden Unternehmer einfach ab als ökonomische Unterbewertung von Frauenarbeit, egal, ob Frauen wie Männer genauso rentabel und darüber hinausgehend als extra lohnend sich bewähren und ob im Einzelfall Frauen nicht explizit verzichten auf Kinder und Familie zugunsten der beruflichen Karriere, also sich Unternehmer der uneingeschränkten Dienstbeflissenheit von Frauen sicher sein können, was aber keineswegs deswegen mit Lohnaufschlägen bis zum Lohn-/Gehaltsniveau ihrer männlichen Kollegen honoriert wird.

Den Vogel in der Gerechtigkeitsdebatte schießen die Gewerkschaften ab: den Frauen geht nicht einfach ab, was ihnen per Lohnlücke vorenthalten wird, sondern der DGB mit ihrer neuen Vorsitzenden verfertigt daraus einen volkswirtschaftlichen Schaden: die fehlende Kaufkraft, also die fehlende Versilberung von Waren für den Profit von Unternehmern, das soll das Problem unterbewerteter Frauenarbeit sein.