Rentenpolitische Maßnahmen zwischen 2001 und 2006
Mit der Rentenreform 2001 wurde die Teilprivatisierung der Rente auf die Agenda gesetzt. Dies als ein Baustein vor dem Hintergrund bezweckter Deckelung der gesetzlichen Rentenbeiträge auf ca. 20 bis 22% und der absehbaren Senkung der gesetzlichen Rente. Die offizielle Sprachregelung lautete: Schließung der „Rentenlücke“, mit der bei der Hauptalterssicherung deshalb zu rechnen sei, weil die nationalwirtschaftlichen Ertragsansprüche die Verbilligung des Lebensunterhalts im Alter nötig machen würden. - "Privat vorzusorgen" kommt den späteren Rentenanwärtern darüber als einziger, dem nachzukommender Sachzwang an, dass der Staat kraft seiner souveränen Kommandogewalt über die rentenpolitischen Usancen Beschränkungen bei der gesetzlichen Rente verfügt und Bescheidenheit bei den Löhnen angesagt ist. Den vielen Durchschnittsverdienern und erst recht Geringverdienern wird dies zu einer schwer bis überhaupt nicht zu stemmenden finanziellen Bürde - weil Ausgangspunkt ist und bleibt, dass für die Kapitalwirtschaft profitable Bezahlung ihrer Belegschaften eigentlich Rücklagen fürs Alter nicht zulassen. Und: Altersarmut bleibt gesichert, in ihrer elenden Variante für viele auch noch insofern, wenn man mit Haupt- plus Zusatzrente in der Nähe des Sozialhilfeniveaus zu liegen kommt.
Ab 2005
wurden Aussetzungen der jährlichen Rentenanpassungen, sog.
Nullrunden beschlossen. Was als staatliche Initiative zur Verschonung
der Rentner vor der regelrechten Kürzung präsentiert wurde,
ist dieses: Die Regierung unter CDU/CSU/SPD stellt fest, dass gemäß
der Abhängigkeit der Rentenanpassungen von der Nettolohnentwicklung
die Renten eigentlich sinken müssten, welche der Staat selbst so
konstruiert hat. Er hat zudem über solche Kreationen wie Kombilohn,
Niedriglohnsektor, Minijobs zum Zwecke der Niedrighaltung des
nationalen Lohnniveaus für Nettoeinkommen im freien Fall befindlich
gesorgt, um sie attraktiver zu machen für die nationale und
internationale Geschäftswelt. - Sie zeigt sich aber generös, erlässt
ein Sondergesetz, nach dem die Rentner anstehende Rentenkürzungen
nicht unmittelbar zu spüren kriegen, sondern nur portionsweise:
nachdem auf jeden Fall gleich für mehrere Jahre Nullrunden anstehen,
wird die Rentenkürzung nachgeholt, sollten die Nettolöhne mal wieder
anziehen, indem der Erhöhungssatz in ferner Zukunft mit dem
eigentlich fälligen Kürzungssatz entsprechend der Nettolohnsenkung
damals verrechnet wird.
Ein weiterer rentenpolitischer Meilenstein ergab sich mit Beschluss
von 2006 zur schrittweisen Heraufsetzung des
Renteneintrittsalters auf 67 Jahre. Die Absicht der
Verbilligung der Verköstigung von Rentnern wird einmal schlicht
daran ersichtlich, dass Altersbezüge erst mehrere Jahre später im
Vergleich zu bisherigem Rentenbeginn für die Rentenkasse anstehen -
zum anderen daran, dass aufgrund Verschleißes im Dienste des Profits
und Entlassung in Dauerarbeitslosigkeit der Staat darüber mit
einiges an Entlastungen seiner Rentenkasse rechnet, dass im Falle
vorzeitigen Bezuges von Altersruhegeldes die Rentenanwärter Abschläge
von der Rente zu gegenwärtigen haben.