Rentenpolitisches zwischen 2012 und 2016
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Abschlagsfreie Rente, Mütterrente, Flexi-Rente -
Abschlagsfreie
Rente
Die abschlagsfreie Rente mit 63 sollte für die Zeit ab 1. Januar 2012 eingeführt werden. Nach § 236b, SGB VI muss hierfür eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt sein und gilt für vor dem 1. Januar 1953 Geborene. Für den Geburtsjahrgang 1953 wurde die Altersgrenze um 2 Monate auf 63 Jahre und 2 Monate heraufgesetzt. Für die nachfolgenden Jahrgänge wird diese um weitere 2 Monate angehoben. Für Versicherte, die nach 1963 geboren sind, greift sodann wieder der reguläre Renteneintritt.
Man
soll es dem Gesetzgeber hoch anrechnen, dass unter den oben
genannten Voraussetzungen bei vorzeitigem Rentenbezug keine
Abschläge von der Renten drohen, sondern hier eine Ausnahmeregel
greift. Es ist eher als Zynismus zu kennzeichnen, wie der Staat
eher mit von ihm mit beförderten Niedriglöhnen die Tendenz zu
armseligen Renten auslöst und es dann als Konzession hinstellt,
wenn erbärmliche Bezahlung im Arbeitsleben nicht vollständig gegen
die Rente durchschlägt, wenn jemand früheren Rentenbezug geltend
macht.
Mütterrente
Nach
dem Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen
Rentenversicherung (RVLeistungsverbesserungsgesetz) vom 23. Juni
2014 können für vor 1992 geborene Kinder ab dem 1. Juli 2014 pro
Kind 2 Jahre Kindererziehungszeiten statt bisher 1 Jahr
angerechnet werden. Das bedeutet, es können im Westen weitere
28,61 Euro und im Osten weitere 26,39 Euro mehr Rente für die
Erziehungsleistung erhalten werden.
Es
kommt einem Armutszeugnis gleich. wenn niedrigste Renten v.a. bei
Frauen aufgrund niedrigster Bezahlung und meist unterbrochener
Erwerbsbiographien um ein paar Euro mehr im Monat aufgestockt
werden! – Eine Mütterrente fängt nicht im Entferntesten auf, wenn
die Entscheidung fürs Kind aufgrund der Unterbrechung der
Berufstätigkeit den Verlust des Arbeitseinkommens und damit in der
Folge von Rentenansprüchen nach sich zieht.
Flexi-Rente
Flexi-Rente soll sogar das Arbeiten über 67 Jahre hinaus ermöglichen.
Die
Gemeinheit ist hier zu gegenwärtigen, dass die Lohnabhängigen aufs
Krummlegen fürs Kapital sogar bis ans Lebensende setzen (sollen)
angesichts der programmierten elenden Besoldung namens gesetzliche
Rente.