Sind
die Leute schon vor Jahren darauf hingesteuert worden, dass am
privaten Zusatzversichern wegen amtlicher Einschnitte bei der
gesetzlichen Rente kein Weg vorbeiführe, womit sich den
Unwägbarkeiten des Geldanlagewesens auf den Kapitalmärkten
ausgesetzt wird, bringen die Ampel-Koalitionäre den
Fortschritt aufs Gleis, in die gesetzliche Rentenversicherung
selbst ausgerechnet das Prinzip der ‚Kapitaldeckung‘
einzuführen – wie es vorstellig gemacht wird: als
Finanzierunghilfe für die Rentenkasse, wenn es ans Auszahlen
geht; genauer: für Einhaltung des erbärmlichen Rentenniveaus
von 48 Prozent und Vermeidung höheren Renteneintritts, dafür
soll absurderweise das als Hilfestellung gelten, was sich
auszeichnet durch die bekannten finanzkapitalistischen
Unberechenbarkeiten, denen die Anlagen auf den Geldmärkten
unterliegen. Gelder, die dem Umkreis des materiell Notwendigen
entstammen, also das Gegenteil von überschüssigem Geld
darstellen, werden wie Mittel behandelt, die jemand jenseits
der profanen Lebensbestreitung übrig hätte; fatal wird dies,
wenn die Abhängigkeit von den Konjunkturen auf den
Geld-/Kapitalmärkten für die Seite der Auszahlung im Alter
entsprechend Verheerendes zeitigt: die Warnung sogar von
Verbraucherorganisationen bei grundsätzlichem Plädoyer für die
Kapitaldeckung, bei den Anlagestrategien drauf zu achten, dass
nicht gleich das Angelegte gleich ganz futsch geht
(„Streuung“, Aktienfonds statt singulärer Geldzuführung in
Aktien), wenn die Kapitalmarktakteure demgemäß ihre
Kalkulationen anstellen, geht gerade von der Unsicherheit aus,
was aus einem Geld mit der Zweckbestimmung des Wirkens wie
Kapital wird, was mit dem Angewiesensein für den
Lebensunterhalt im Alter unvereinbar ist. – Natürlich haben
die Anhänger der kapitalgedeckten Rente die Vorstellung, dass
eine Rentenanstalt mit einem Kapitalstock von etlichen
Milliarden wie als institutioneller Anleger ganz anders auf
den Kapitalmärkten sich präsentieren könnte: an der absurden
Logik, dass sich Gelder für die schlichte Existenzbesorgung
und deren Fungieren wie Kapital jedenfalls vom Standpunkt des
einzelnen Rentenbeziehers ausschließen, ändert dies nichts.