"...Nach
US-Angaben soll China nun deutlich mehr Energie,
Industriegüter, Agrarerzeugnisse und Dienstleistungen in den
USA einkaufen, um das riesige Handelsdefizit der Vereinigten
Staaten zu verringern. Zudem soll der Vertrag Probleme beim
Schutz von geistigem Eigentum und den von China erzwungenen
Technologietransfers lösen. Auch sollen
US-Finanzdienstleister besseren Zugang zum chinesischen
Markt bekommen. Die
bestehenden US-Strafzölle auf chinesische Importe sollen
jedoch erst nach Abschluss eines weiteren Handelsabkommens
aufgehoben werden. Das machte Trump kurz vor der
Unterzeichnung des Teilabkommens mit China deutlich. Die
Strafzölle blieben weiterbestehen, damit die USA in den
kommenden Verhandlungen mit China zur zweiten Phase eines
Handelsabkommens weiterhin Trümpfe hätten, sagte der
Präsident im Weißen Haus..."
Den
ersten Hinweisen auf den Inhalt des Abkommens kann man
entnehmen, dass die Amis so ziemlich unilateral den Chinesen
Leistungen abgerungen haben; von irgendwelchen Gegenleistungen
der USA ist so gut wie nicht die Rede. Im Gegenteil: die
Strafzölle, die sie eingeführt haben, werden nicht dadurch
hinfällig, dass China ein ganzes Stück weit das zurückgenommen
hat, was die USA als 'ungerechtfertigte wirtschaftliche
Übervorteilung' den Chinesen angelastet haben. Die Beibehaltung
der Sonderzölle bewährt sich offenbar dafür, dem Kontrahenten
noch einiges mehr auf dessen Kosten abzuverlangen.
Das Statement aus gleicher Quelle:
"Die
chinesische Seite hatte schon zu Wochenbeginn ein Zahlenwerk
vorgelegt, das sich wie eine Begründung für den Deal Nummer
Eins in dem mutmaßlich noch langen Handelskonflikt liest:
Einbruch des Exports in die USA und historisch schwacher
Handelszuwachs weltweit; in der Folge ein für chinesische
Verhältnisse schwaches Wirtschaftswachstum von etwas mehr
als sechs Prozent; ..."
legt
Zeugnis davon ab, wie die Chinesen sich abhängig gemacht haben
müssen von der Teilhabe an der US-dominierten Weltwirtschaft,
dass die Zulassung zum größten Markt der Welt - der der USA -
bzw. dessen wachstumdienliche Nutzung es denen Wert zu sein
scheint, den USA in Sinne der Übervorteilung in umgekehrter
Richtung so weit entgegenzukommen. Weshalb wohl entgegen dem faktischen
Vertragsinhalt der hauptsächlichen ökonomischen Schädigung der
Volkrepublik und der feindseligen Stellung der USA gegenüber
derselben folgende beschönigende diplomatische Spruchweisheiten
der Asiaten dazugehören:
"Chinas
Präsident Xi Jinping, der nicht persönlich anwesend war,
ließ in einem Grußwort erklären: 'Der Abschluss ist gut für
China, für die Vereinigten Staaten und die ganze Welt.'
China sei bereit, seine Zusammenarbeit mit den USA auf der
Basis gegenseitigen Respekts weiter zu vertiefen, erklärte
er einer Übersetzung zufolge weiter..." (ebenda)
WTO billigt US-Strafzölle gegenüber Airbus - Okt. 2019
Meldungen nach ARD-Text v. 3.10.19:
Die
Welthandelsorganisation WTO habe am 2.10.19 Strafzölle auf
EU-Importe Richtung USA genehmigt wegen Subventionen beim
Flugzeughersteller Airbus.
Meldungen nach ZDF-Text v. 3.10.19:
Trump habe
die WTO-Entscheidung als Sieg gefeiert. Die USA seien seit
vielen Jahren mit Hilfe von Zöllen und Handelsschranken
"sehr gemein" behandelt worden.
Auch
wenn die WTO-Entscheidung so kommentiert wird, als sei diese
nicht auf speziellen Druck der USA zurückzuführen, weil der
diesbezügliche Streit schon seit mehr als 10 Jahren zur
Verhandlung anstand, so verkennt diese Sicht, dass die
verhandelte Sache gar nicht mehr unter dem üblichen Hin und Her
des Austarierens von entgegenstehenden nationalen
Wirtschaftsinteressen, sondern ganz unter dem Vorzeichen der
Kündigung der weltweiten Geldwirtschafterei nach Maßgabe der
Herstellung zwischenstaatlichen Einvernehmens gemäß
internationalen Regeln steht*): unter der einstigen
US-initiierten Weltwirtschaftsordnung sollten die Staaten unter
vereinbarten Bedingungen ihren Vorteil gegen die
weltwirtschaftlichen Konkurrenten suchen; damit ging also die
Einräumung der grundsätzlichen Berechtigung des wechselseitigen
Zugriffs auf den nationalen Reichtum des jeweils anderen Landes
einher. Allerdings war wegen der ungleichen konkurrenzlerischen
Potenzen der Nationen diesem globalen Schacher immer immanent,
dass einzelne Staaten unvertretbare ökonomische Schäden geltend
machten, wozu es nach WTO ausdrücklich Regelungen gab, ob und
welche Schutzvorkehrungen gegen als tiefgreifend gewürdigte
Schädigungen der betreffenden Nationalwirtschaft statthaft
waren. So sollten substantiell ins Hintertreffen gelangte
Standorte sich instandsetzen können dafür, sich als Teilnehmer
des Weltmarktes (weiterhin) zu bewähren. Heutzutage unter Trumpscher Devise des
America first geht es nicht einfach um die Korrektur von
Konkurrenzbedingungen um des Fortgangs des Systems der
allseitigen geldlichen Bereicherung willen, sondern Trump legt
das Recht zu Sonderzöllen als berechtigten Anschlag gegen fremde
nationale Wirtschaftsinteressen aus, die eben nicht mehr wie
sonst als ebenso respektierte in Sachen geschäftlicher
Abgreifung des Weltmarkts gelten.
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*)Das
Procedere sah zwar formell wie ein Schlichtungsverfahren nach
altem Modus aus; seit der Republikaner im Weißen Haus mit
Amtsantritt die bisherigen Gebräuche des Abgleichens
auseinander gehender Wirtschaftsbelange vor einer
übergeordneten Instanz ad acta gelegt hat, beugt dieser auch
den WTO-Spruchs darunter; es zählt nur noch die
selbstherrliche Beanspruchung der Konkurrenten auf dem
Weltmarkt einzig zum Vorteil der Amis.